Stuttgart – Mehrere Behindertenverbände, das Gen-ethische Netzwerk und die Diakonie Württemberg haben sich erneut gegen den ethisch umstrittenen Down-Syndrom-Bluttest für Schwangere gewendet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dürfe den Test nicht zur Re­gel­versorgung erklären und damit die Krankenkassen zur Übernahme der Kos­ten ver­pflichten, forderten die 20 Verbände in einer heute in Stuttgart veröffentlichten gemein­samen Stellungnahme. Hintergrund für den erneuten Widerstand ist, dass das Ple­num des G-BA am kommenden Donnerstag das Institut für Qualität und Wirtschaft­lich­keit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Erstellung einer Versicherteninformation beauftragen will.

Bluttest verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention

Der pränatale Test verbessere nicht die medizinische Versorgung der Schwange­ren und liefere auch keine Therapiemöglichkeiten für das ungeborene Kind, vielmehr gehe es um eine „selektive Fahndung nach unerwünschten Abweichungen“, argumentieren die Ver­bände. Sie forderten, die „selektive Pränataldiagnostik“ in Deutschland insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Die Verbände wiesen auch darauf hin, dass der neue Bluttest gegen die von Deutschland unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention verstoße.

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