Stuttgart – Mehrere Behindertenverbände, das Gen-ethische Netzwerk und die Diakonie Württemberg haben sich erneut gegen den ethisch umstrittenen Down-Syndrom-Bluttest für Schwangere gewendet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dürfe den Test nicht zur Regelversorgung erklären und damit die Krankenkassen zur Übernahme der Kosten verpflichten, forderten die 20 Verbände in einer heute in Stuttgart veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme. Hintergrund für den erneuten Widerstand ist, dass das Plenum des G-BA am kommenden Donnerstag das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Erstellung einer Versicherteninformation beauftragen will.
Bluttest verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention
Der pränatale Test verbessere nicht die medizinische Versorgung der Schwangeren und liefere auch keine Therapiemöglichkeiten für das ungeborene Kind, vielmehr gehe es um eine „selektive Fahndung nach unerwünschten Abweichungen“, argumentieren die Verbände. Sie forderten, die „selektive Pränataldiagnostik“ in Deutschland insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Die Verbände wiesen auch darauf hin, dass der neue Bluttest gegen die von Deutschland unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention verstoße.