Bundessozialgericht urteilt zugunsten eines Mädchen, das die erste Grundschulklasse einer Regelschule besucht.

Im Rahmen der Eingliederungshilfe haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, eine Regelschule zu besuchen. Der Sozialhilfeträger kann in diesem Zusammenhang verpflichtet sein, die Kosten für einen Schulbegleiter zu übernehmen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Az.: B 8 SO 8/15 R vom 9. Dezember 2016). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

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