Kann ein Kind ein „Schadensfall“ sein? Weil es behindert ist, oder gar, weil es zur Welt kam? Das OLG München sagt nein.

MÜNCHEN.Das Oberlandesgericht München hat eine Klage von Eltern auf Unterhalt für ihr behindertes Kind abgewiesen. Das Paar aus dem Landkreis Freyung-Grafenau hatte von Frauenärzten Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangt, weil sie das Down-Syndrom und einen Herzfehler in der Schwangerschaft nicht erkannt hatten. Dem beklagten Mediziner sei aber kein Vorwurf zu machen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner am Donnerstag. Die Eltern verlangten in zweiter Instanz von den Medizinern den Ersatz für den Mehraufwand durch den Unterhalt ihrer behinderten Tochter sowie mindestens 10 000 Euro Schmerzensgeld.

 

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