Zwar werden Menschen mit Trisomie 21 mit hoher Priorität gegen COVID-19 geimpft, aber das gilt natürlich nur ab dem Alter von 16 Jahren. Eltern fielen bislang bestenfalls in Gruppe 2, aber das ändert sich nun. Angehörige haben Priorität 1!
Gerade wurde eine neue Fassung der Corona-Impfverordnung vom 8. März 2021 publik gemacht, gemäß derer die pflegenden Angehörigen von pflegebedürftigen Kindern und Erwachsenen nun in die höchste Priorität eingeordnet werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ImpfVO). Auch wenn dies nicht direkt im Wortlaut der Verordnung steht, ergibt es sich aus der Regierungsbegründung.
Dort heißt es auf Seite 25: „Unter den Begriff ambulante Dienste fallen nunmehr auch pflegende Angehörige.“ Die Regierungsbegründung sagt hier also eindeutig, dass die Verordnung so auszulegen ist, dass im Rahmen der Auslegung auch pflegende Angehörige unter den Personenkreis des § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Corona-Impfverordnung zu fassen sind.
Nach Aussage des bayrischen Gesundheitsministeriums muss die gepflegte Person nicht unbedingt einen Pflegegrad haben. Es schadet aber für Eltern von Menschen mit Down-Syndrom ohne Pflegegrad sicher nicht, einen Nachweis für die Trisomie 21 mitzubringen.
Tatsächlich können „pflegende Angehörige“ beim Impfzentrum recht einfach in die höchste Priorität kommen. Entweder bei der Erstanmeldung oder bei der Änderung einer bereits vorhandenen Registrierung:
- Auswahl von „Ich arbeite in einer Pflege- oder medizinischen Einrichtung“.
- Unterpunkt „ambulanter Pflegedienst“ ankreuzen.
Schon ist der Impfling eine Stufe höher gerutscht.