Das Bundesgesundheitsministerium ist nett zu Menschen mit Trisomie 21: Sie sind in der COVID-Impfverordnung von Anfang an besonders gelistet und fallen automatisch in die Impfgruppe 2 (siehe auch „Impfung gegen COVID-19„). Das gilt auch für ihre engen Kontaktpersonen und Betreuer. Es gibt aber natürlich einen Haken.

Eine Frage, die viele Mitglieder des Down-Kind e.V. beschäftigt: Das Kind ist unter 16 Jahre alt, kann also nicht geimpft werden. Das ist für das Kind zumeist nicht weiter schlimm, da nach allem was wir wissen selbst ein richtiger Ausbruch der Krankheit bei Kindern nur in extrem seltenen Fällen einen schweren Verlauf nimmt; ob mit oder ohne Down-Syndrom. Was ist jedoch mit den Eltern? Irgendwann werden Kitas und Schulen wieder regulär öffnen, mit allen infektiösen Konsequenzen.

Die Registrierung für eine Corona-Impfung gehört – vorsichtig ausgedrückt – zu einer Reihe von Baustellen der staatlichen Pandemie-Politik. Bei Freischaltung der bayrischen „Impfzentrum“-Seite impfzentren.bayern Ende Dezember 2020 konnten Interessierte sich unter anderem als Betreuungspersonen oder enge Angehörige von Hochrisikogruppen identifizieren.

Diese Auswahlmöglichkeit verschwand dann einfach wieder, was zu vielen Anfragen beim Vorstand des Down-Kind e.V. führte. Wir führten diesbezüglich einige Gespräche mit verschiedenen Stellen in Ministerien und Staatskanzlei und bereiteten ein Schreiben vor. Glücklicherweise hatte irgendjemand – wir wissen nicht genau an welcher Stelle – ein Einsehen, und so steht nun bei der Eingabe der persönlichen Daten wieder ein Auswahlmenü „Ich habe eine besondere Kontaktsituation“ bereit. Eltern von unter-16-jährigen Kindern mit Trisomie 21 (und anderen Behinderungsarten) sollen den Unterpunkt „Enger Kontakt zu einer Schwangeren oder pflegebedürftigen Person“ ankreuzen. Dann sortiert das System automatisch in Impfgruppe 2. Mit „pflegebedürftig“ ist ausdrücklich nicht das Vorhandensein einer Pflegestufe gemeint.