Schadenersatz, weil ein Kind mit Down-Syndrom geboren wurde? Der Fall beschäftigt am Donnerstag das Oberlandesgericht München.

Die Eltern eines Mädchens mit Trisomie 21 und einem Herzfehler haben Frauenärzte verklagt. Sie verlangen Ersatz des Schadens, der ihnen durch die Unterhaltskosten für ihre behinderte Tochter entsteht, sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10 000 Euro.

Das Landgericht München hatte die Klage der Frau in erster Instanz im vergangenen Sommer abgewiesen. Die Behinderungen des Mädchens seien durch eine Verkettung unglücklicher Umstände nicht erkannt worden. Gegen das Urteil hatte das Paar Berufung eingelegt.

 

Weiterlesen