Berlin (kobinet) Die Bundesregierung hält den vorgeburtlichen Bluttest auf Down-Syndrom für zulässig. Das geht aus der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Gesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz hervor, die heute der behindertenpolitische Sprecher der Linken im Bundestag auf seine Anfrage erhielt.

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung – auch mit Blick auf Artikel 10 „Recht auf Leben“ der UN-Behindertenrechtskonvention – aus dem am 5. Juli auf der Bundespressekonferenz im Beisein des Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüp­pe vorgestellten Rechtsgutachten von Prof. Klaus Ferdinand Gärditz, nach dem der vor­geburtliche Bluttest auf Down-Syndrom „PraenaTest“ kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz sein soll (kobinet 5.7.12), so die schriftliche Anfrage von Ilja Seifert. Welche Handlungsempfehlungen werden den Ländern gegenüber erwogen? 

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