Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat sein Merkblatt zur „Grundsicherung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Dieses Merkblatt richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Aktuelle Änderungen bei der Grundsicherung haben sich zum 1. Januar 2017 durch das Bundesteilhabegesetz und das Regelbedarfsermittlungsgesetz ergeben. Gestiegen auf monatlich 409 Euro ist unter anderem der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1, den jetzt auch Menschen mit Behinderung erhalten, die bei ihren Eltern leben. Er-höht wurde außerdem der Freibetrag, den Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen von ihrem Einkommen absetzen und damit für sich behalten dürfen. Anhand konkreter Beispiele wird erläutert, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und wie sich der Freibetrag berechnet.
Der Ratgeber geht ferner auf Änderungen bei der Berücksichtigung von Unterkunftskosten ein, die zum 1. Juli 2017 wirksam werden. Leben Menschen mit Behinderung zusammen mit ihren Eltern in einer Wohnung, können diese Kosten künftig geltend gemacht werden, ohne dass es hierfür eines Mietvertrages bedarf.

Das Merkblatt steht als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ zur Verfügung.