Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2016. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke.
Das Steuermerkblatt 2016/2017 enthält wie immer Hinweise zu steuerlich absetzbaren Fahrt- und Krankheitskosten. Auch wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen behindertengerechte Umbaumaßnahmen bei der Steuer berücksichtigt werden können.
Aktuelle Informationen gibt es darüber hinaus zum Kindergeld. Dieses ist – ebenso wie der Kinderfreibetrag – 2017 gestiegen und wird 2018 erneut erhöht. Erhöht wurde ferner der Grundfreibetrag, der für den Kindergeldanspruch von Eltern, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben, von Bedeutung ist.
Berücksichtigt sind außerdem Änderungen, die sich aus der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ergeben. Hilflosigkeit, als Voraussetzung für den erhöhten Behindertenpauschbetrag von 3.700 Euro, kann künftig durch die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 nachgewiesen werden.
Das Merkblatt steht beim BVKM zum Download.