Die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler (DGPK) schreibt:

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt über die ständige Impfkommission (STIKO) die jährliche Influenza-Schutzimpfung ab einem Alter von 6 Monaten für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane und chronische Herz- oder Kreislaufkrankheiten).
Dies bedeutet umgekehrt, dass Sie bzw. Ihr Kind kein erhöhtes Risiko haben, allein weil Sie z.B. bereits mehrfach am Herzen erfolgreich operiert bzw. behandelt wurden.
Übertragen auf das Coronavirus bedeutet dies, dass es augenblicklich nicht notwendig ist und von Seiten der DGPK auch nicht empfohlen wird, Ihr Kind allein aufgrund eines angeborenen Herzfehlers zu isolieren, da deswegen auch kein erhöhtes Risiko für eine schwere Erkrankung besteht.
Entscheidend ist, dass nur eine solche Herzerkrankung, die zur einer bedeutsamen Einschränkung der Funktion des Herz-Kreislaufsystems und damit der körperlichen Leistungsfähigkeit führt, insbesondere kombiniert mit eingeschränkter Lungenfunktion, das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs von COVID-19 erhöhen kann.
Nach den vorliegenden Informationen zählen zu den Risikogruppen aus dem Kreis der Menschen mit einem angeborenen Herzfehler bzw. Herzerkrankungen:

  • Säuglinge mit noch unkorrigierten Herzfehlern und vermehrtem Lungenblutfluss (z.B. AVSD, etc., vgl. Indikation zur RS Prophylaxe)
  • Patienten mit verminderter Lungenperfusion (Zyanose, Sättigung < 90%)
  • Patienten mit bedeutsamer pulmonaler Hypertonie (medikamentös behandelt)
  • Patienten mit chonischer oder schwerer Herzinsuffizienz und Lungenstauung (z.B. dilatative Kardiomyopathie)
  • Patienten mit „failing Fontan“ (Eiweißverlustenteropathie, Herzinsuffizienz, plastischer Bronchitis, etc.)
  • Bei neben dem Herzfehler bestehender chronischer Lungenerkrankung
  • Bei angeborener ausgeprägter Immunschwäche (Di George Syndrom)
  • Bei einigen transplantierten Patienten
  • Bei einem Alter von 50-60 Jahre oder älter

Grundsätzlich kann Ihr betreuender Arzt Ihnen die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe bescheinigen. Diese kann als Hilfestellung dienen, um mit dem Arbeitgeber ein individuelles Vorgehen zum besseren Schutz zu vereinbaren.
Der betreuende Arzt darf jedoch nicht aufgrund der Zugehörigkeit zur Risikogruppe oder für Eltern von Risikopatienten eine Krankschreibung ausstellen.