Hamm (jur). Vermögende Eltern dürfen ein behindertes Kindbeim Erbe gezielt benachteiligen, damit es weiterhin Sozialhilfeleistungen erhält. Ein solches sogenanntes Behindertentestament ist nicht sittenwidrig, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Mittwoch, 15. Februar 2017, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 U 13/16). Es stützte sich dabei auf alte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).