Der vorsitzende Richter des OLG München erklärte den Eltern: „Es tut mir leid für Sie“. Er verstehe gut, dass sie von der Behinderung hätten wissen wollen. Es gehe um ein schweres Schicksal. Aber: „Sie werden bei uns nicht gewinnen, so wenig wie vor dem Landgericht“.
Was war geschehen?
Eine Frauenärztin hatte das Down-Syndrom und einen Herzfehler in der Schwangerschaft nicht erkannt. Das Elternpaar hatte von der Frauenärztin Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangt.