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Miesbach – Ein Vater will sein Kind mit Down-Syndrom in den örtlichen Kindergarten schicken – und wird abgewiesen. Der Fall zeigt, dass das Zusammenleben von Kindern mit und ohne Behinderung häufig nur auf dem Papier existiert.

Karotten schälen ist für die dreijährige Sarah mit Down-Syndrom kein Problem – in den Kindergarten, in dem schon ihr Bruder Jay ist, darf sie aber nicht. Das ärgert Papa Dietrich Lorenz. Sie ist geschickt, klettert gerne, ist freundlich und kooperativ …

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