11.08.2012 | 18:16 |   (Die Presse)

Darf der Bluttest nur bei Schwangeren mit Risiko oder allgemein zum Einsatz kommen? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Das Gesundheitsministerium prüft.

Wien/Uw. Sollen die neuen Bluttests bei Schwangeren, mit denen man feststellt, ob das Ungeborene das Down-Syndrom hat, bei jeder Patientin durchgeführt werden, die das will? Oder nur dann, wenn eine Indikation, sprich ein Risiko wie höheres Alter, vorliegt?

Darüber gehen die Meinungen auseinander. Peter Husslein, Leiter der AKH-Frauenheilkunde, ist dezidiert für ein (indikationsloses) Massen-Screening. Begründung: Auch für bisherige Tests wie das „First Trimester Screening“ (Ultraschall plus weitere Tests), die auch das Down-Syndrom-Risiko untersuchen, brauche es keine Indikation. Auf eine Indikation als Bedingung hingegen pochen Genetiker Markus …

…Husslein ortet Handlungsbedarf: Weil jeder Gynäkologe den Test nach Deutschland schicken könne, drohe Missbrauch: „Mit der Angst der Leute lässt sich Geld machen.“ Zudem müsse das Ministerium schon jetzt über neue Bluttests etwa für schwere, monogenetische Erkrankungen nachdenken: „Das ist heikel, aber ich sehe keinen Grund, Massen-Screenings kategorisch zu verbieten.“

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 02.08.2012)

Zum kompletten Artikel