Hamburg. Anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung macht Ingrid Körner, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, deutlich, dass die Einführung eines Bluttestes, der bereits in der 10. Schwangerschaftswoche erkennt, ob das ungeborene Kind eine Trisomie 21 haben wird, unsägliche rechtliche und gesellschaftliche Folgen haben wird.

„Ich finde diesen Test im höchsten Maße diskriminierend und finde es erschreckend, dass solch ein Test überhaupt auf dem deutschen Markt eingeführt wird. Es kann und darf nicht sein, dass die Selektion von Menschenleben bereits im Mutterleib beginnt“, sagt Senatskoordinatorin Ingrid Körner. „Dieser Test missachtet die Rechtsgrundlage der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Zweck dieser Konvention, Menschen mit Behinderung in die Mitte unserer Gesellschaft zu bringen und dort ein Leben wie andere auch zu führen, wird mit diesem Test konterkariert. Wichtiger als der Test ist es, die werdenden Mütter und Väter aufzuklären und ihnen gute Hilfen an die Hand zu geben, wenn sie Eltern eines Kindes mit Down-Syndrom werden“, so Ingrid Körner weiter.

(ots / Senatskanzlei)

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