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Kolumne: Gott Und Die Welt

Der Bluttest, der anzeigt, ob ein Ungeborenes Trisomie 21 hat, soll zu einer Regelleistung der Kassen werden. Das erhöht den Druck auf werdende Eltern – sollten sie sich für ein behindertes Kind entscheiden.

Harmlos, fast beiläufig, klingt, was vor einigen Tagen von den Krankenkassen zu hören war: Der seit 2012 auf dem Markt befindliche Bluttest, der anzeigt, ob ein Ungeborenes Trisomie 21 – besser bekannt als Downsyndrom – hat, soll zu einer Regelleistung werden, die die Krankenkassen zukünftig bezahlen. Das jedenfalls überprüft derzeit der gemeinsame Bundesausschuss.

Bislang wird der Test Frauen mit einer Risikoschwangerschaft, also Erstgebärenden über 35 Jahre, Diabetikerinnen und bei Mehrlingsschwangerschaften angeboten. Die Kosten von 400 bis 600 Euro müssen die Schwangeren selbst bezahlen. Der Bluttest erübrigt eine Fruchtwasseruntersuchung und hilft, das Risiko einer Fehlgeburt zu vermeiden. Ein medizinischer Fortschritt ohne Wenn und Aber? Ich ahne, unter welchen Druck Eltern kommen, wenn sie sich – der Routine („Regelleistung“) zum Trotz – für ihr behindertes Kind entscheiden.

Der verstorbene Bundespräsident Richard von Weizsäcker warnte mit Blick auf pränatale Diagnostik einmal davor, auf diesem Weg „Normvorstellungen zu entwickeln, wonach bestimmte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen schlechthin als unzumutbar bezeichnet werden“. Und er verwies darauf, dass dabei immer wieder insbesondere für die betroffenen Eltern eine Entscheidungssituation entsteht, „die moralisch und ethisch höchste Anforderungen stellt.“

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