Der vorsitzende Richter des OLG München erklärte den Eltern: „Es tut mir leid für Sie“. Er verstehe gut, dass sie von der Behinderung hätten wissen wollen. Es gehe um ein schweres Schicksal. Aber: „Sie werden bei uns nicht gewinnen, so wenig wie vor dem Landgericht“.

Was war geschehen?

Eine Frauenärztin hatte das Down-Syndrom und einen Herzfehler in der Schwangerschaft nicht erkannt. Das Elternpaar hatte von der Frauenärztin Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangt.

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