Spezielle Förderung hilft behinderten Kindern bei der Integration in der Schule

Seit Juli 2012 haben Eltern behinderter Kinder in Hessen das Recht der freien Schulwahl. Stand ihnen bis dahin nur die Förderschule offen, können sie sich nun auch für eine normale Grundschule entscheiden. Ein Beispiel aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg.
WEITERSTADT.

In Weiterstadt-Gräfenhausen besucht Mai Line die Klasse 2b der Schlossschule. Die Achtjährige hat das Downsyndrom, eine geistige Behinderung. Friedlich sitzt die Kleine am Tisch, zusammen mit drei weiteren Schülern und ihrer Schulbegleiterin. Während die anderen Kinder die Uhrzeiten von null bis 24 Uhr lernen, schafft Mai Line nur die ersten sechs Stunden. Wo die anderen bis 100 rechnen, kommt sie nicht über die Neun hinaus. Und wenn die Klassenkameraden kleine Texte lesen, meistert sie allenfalls einen Satz oder auch nur einzelne, markierte Worte.

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